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BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10, VIII ZR 316/09 |
Zitiervorschläge
BGH, Entscheidung vom 10. August 2010 - VIII ZR 50/10, VIII ZR 316/09 (https://dejure.org/2010,27238)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Mieterhöhung aufgrund eines vorgenommenen Umbaus der späteren Wohnung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungsbau durch Umbau von nicht mehr für Wohnzwecke geeigneten Wohnräumen; Wohnraumbegriff; Bad; Toilette
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 07.06.2007 - 229 C 334/06
- LG Berlin, 03.11.2009 - 65 S 296/07
- LG Berlin, 26.01.2010 - 65 S 296/07
- BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10, VIII ZR 316/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 316/09
Wohnraummiete: Mietzinserhöhung unter Einbeziehung des Aufwands zum …
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 316/09 VIII ZR 50/10. - BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 19.88
Verlust der Eignung für Wohnzwecke im Wohnbauförderungsrecht
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10
Die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, NJW-RR 1990, 1425) geklärt, die das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat und die weder von der Revision grundsätzlich in Zweifel gezogen noch sonst in Frage gestellt wird. - BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70
Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs …
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10
6 Den wesentlichen Aufwand für den Umbau hat das Berufungsgericht zutreffend mit (mindestens) einem Drittel der Kosten eines entsprechenden Neubaus angesetzt; auch dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 38, 286, 289 f.) und lässt einen Rechtsfehler ebenso wenig erkennen wie die Ermittlung der für die spätere Wohnung der Beklagten tatsächlich angefallenen Sanierungskosten. - BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 103.83
Wohnungsbauförderung - Steuerbegünstigung - Arztpraxis
Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10
4 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 72, 233, 235;… BVerwG, aaO, 1426) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Begriff der zu Wohnzwecken geeigneten Wohnräume unter anderem das Vorhandensein einer Toilette und eines eingerichteten Bades voraussetzt, die in der Wohnung der Beklagten vor dem Umbau nicht vorhanden waren.