Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10, VIII ZR 316/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27238
BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10, VIII ZR 316/09 (https://dejure.org/2010,27238)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2010 - VIII ZR 50/10, VIII ZR 316/09 (https://dejure.org/2010,27238)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2010 - VIII ZR 50/10, VIII ZR 316/09 (https://dejure.org/2010,27238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,27238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 316/09

    Wohnraummiete: Mietzinserhöhung unter Einbeziehung des Aufwands zum

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 316/09 VIII ZR 50/10.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 19.88

    Verlust der Eignung für Wohnzwecke im Wohnbauförderungsrecht

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10
    Die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, NJW-RR 1990, 1425) geklärt, die das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat und die weder von der Revision grundsätzlich in Zweifel gezogen noch sonst in Frage gestellt wird.
  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70

    Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10
    6 Den wesentlichen Aufwand für den Umbau hat das Berufungsgericht zutreffend mit (mindestens) einem Drittel der Kosten eines entsprechenden Neubaus angesetzt; auch dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 38, 286, 289 f.) und lässt einen Rechtsfehler ebenso wenig erkennen wie die Ermittlung der für die spätere Wohnung der Beklagten tatsächlich angefallenen Sanierungskosten.
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 103.83

    Wohnungsbauförderung - Steuerbegünstigung - Arztpraxis

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10
    4 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 72, 233, 235; BVerwG, aaO, 1426) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Begriff der zu Wohnzwecken geeigneten Wohnräume unter anderem das Vorhandensein einer Toilette und eines eingerichteten Bades voraussetzt, die in der Wohnung der Beklagten vor dem Umbau nicht vorhanden waren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht